Freie Industriedienstleistung als Alternative zur regulierten Zeitarbeit
Dokumentation der 3. ZAAR-Tagung (ZAAR Schriftenreihe Band 26)
13.02.2012
Zeitarbeit erfährt durch die Neufassung des AÜG intensivere Regulierung. Lohngleichheit und Mindestlohn einerseits und die jedenfalls faktisch wirksame Quotierung in großen Unternehmen andererseits nebst Rechtsrisiken verteuern diese. Damit ist der Wettbewerb zur Industriedienstleistung, die auf der Basis von Dienst- und Werkverträgen mitunter dieselben Arbeiten anbietet, verschoben. Einerseits können „teure“, insbesondere große und tarifgebundene Dienstleistungen bessere Marktchancen erhoffen, andererseits ist es dankbar, dass Zeitarbeitsunternehmen ihrerseits verstärkt auf Dienstleistungen setzen, um im Geschäft zu bleiben. Der Umstieg von der Arbeitnehmerüberlassung zur Industriedienstleistung ist durchaus möglich. Die Auftraggeber achten dabei auf Schlüsselkompetenzen, doch werden diese durch fremde Dienstleister nicht gefährdet. Die Industriedienstleistung hat bislang nur geringe arbeitsrechtliche Aufmerksamkeit erfahren. Die Tagung will den arbeitsrechtlichen Fragen nachgehen.