Rieble, Zeitarbeit – invers
NZA 2013, 309-311
27.03.2013
Die Trennung der Führungskräfte und Leistungsträger von den »Stammarbeitnehmern« ermöglicht dem Arbeitgeber eine gezielte Spezialbehandlung seiner »Schäfchen«. Dabei sind ihm kaum rechtliche Grenzen gesetzt. Auch die Möglichkeiten des Betriebsrats, einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken, sind begrenzt. Aufgrund der strikten Trennung der Zuständigkeiten werden dem Betriebsrat des Entleihers etwaige Druckmittel hinsichtlich einer annähernden Gleichstellung der Belegschaft genommen. Ferner werden seine Mitbestimmungsrechte im Hinblick auf die bessergestellten Leiharbeitnehmer gänzlich ausgehebelt. Die inverse Zeitarbeit führt somit in letzter Konsequenz zu einer »betriebsratsfreien Zone« für Führungskräfte und Leistungsträger.
Aber nicht nur die Betriebsräte sollten eine Umwertung der Zeitarbeit fürchten. Auch andere kollektive Akteure können erheblich dadurch geschwächt werden, dass die Zeitarbeit eine Trennung des Unternehmensvermögens von der Vertragsarbeitgeberstellung ermöglicht. Die damit einhergehende Schwächung der Verhandlungsmacht geht dann zu Lasten der Stammarbeitnehmer.