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Kolbe, Geschuldete Information als Willenserklärung?

JZ 2013, 441 448

10.06.2013

Das Zivilrecht setzt – nicht nur mit Blick auf den Verbraucherschutz – verstärkt auf Schutztransparenz durch Informationspflichten. Wenn solche Pflichtinformationen Rechte des Unterrichteten betreffen, stellt sich die Frage, ob insbesondere die überflüssige oder die unrichtige Unterrichtung als Angebot interpretiert werden können, solche Rechte vertraglich zu begründen. Der Beitrag geht dieser Frage auf der Grundlage der Rechtsgeschäftslehre nach.

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