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Serr/Vielmeier, Die Stationsabrede des Rechtsreferendars

BayVBl. 2013, 421-430

15.07.2013

Rechtsnatur und sozialversicherungsrechtliche Folgen zusätzlicher Vergütung durch die Ausbildungsstation

Rechtsreferendare sollen praktisch ausgebildet werden. Neben Stationen in eigenen Behörden ihrer Anstellungskörperschaft (etwa des Freistaats Bayern) geschieht dies auch bei privaten Ausbildern, etwa bei Kanzleien oder Unternehmen in Anwalts- und Wahlstation. Mit diesen werden oft zusätzliche Abreden getroffen, deren Qualifikation zweifelhaft ist. Details dieser Rechtsbeziehungen sind unklar; diesen geht der Beitrag nach.


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