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Latzel, Rechtsirrtum und Betriebsratsbenachteiligung

wistra 2013, 334-341

25.09.2013

Im dichten Nebel des Betriebsverfassungsrechts müssen Personalverantwortliche einen rechtssicheren Weg zwischen strafbarer Betriebsratsbegünstigung und strafbarer Betriebsratsbenachteiligung finden. Dabei führt keineswegs jede Fehlbeurteilung der Rechtslage zur Strafbarkeit nach § 119 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Wer nicht wissentlich und willentlich betriebsverfassungswidrig handelt, sondern sich wenigstens auf einen noch vertretbaren Rechtsstandpunkt berufen kann, bleibt im Zweifel wegen Tatbestandsirrtums nach § 16 StGB straffrei. Bei der Feststellung des Vorsatzes kommt es vor allem darauf an, in welcher Laiensphäre sich der Täter bewegt, wie komplex die Rechtslage ist, wie bedeutsam die getroffene Maßnahme für die Mandatsträger ist und ob vorher notwendiger Rechtsrat eingeholt wurde.


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