Kolbe, Anmerkung zu OLG Köln 23.1.2014, 27 UF 113/13
NZI 2014, 275
31.03.2014
Die Entscheidung des OLG Köln belegt, daß die mit dem InsO-ÄndG programmierten Schwierigkeiten der insolvenzrechtlichen Behandlung von der Restschuldbefreiung ausgenommener Forderungen aus Vorsatzdelikt nach wie vor bestehen. Gerade vor Insolvenzeröffnung erlangte Vollstreckungstitel und deren Bindungswirkung in späteren Verfahren bereiten Probleme – im konkreten Fall mit Blick auf die Verjährung.