ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
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Rieble/Picker, Lohnwucher

ZfA 2014, 152-214

18.08.2014

Das freie Aushandeln der Arbeitsentgelte ist in einer marktwirtschaftlich verfassten Wirtschaftsordnung grundsätzlich den Arbeitsvertrags- und Tarifvertragsparteien vorbehalten. Die privatautonomen Mechanismen der Lohnfestsetzung im Arbeitsrecht können jedoch strukturell versagen. Ist ein solches Marktversagen festzustellen, so ist es Aufgabe des demokratisch legitimierten Gesetzgebers zu intervenieren – etwa mit Hilfe eines allgemeinen Mindestlohns. Fraglich ist, ob und inwieweit daneben durch richterliche Lohnwucherkontrolle nach § 138 BGB ein ausreichendes Lohnniveau erreicht werden kann, ob und inwieweit also ein „richterlicher Mindestlohn“ ein probates Mittel zur Bekämpfung struktureller Fehlentwicklungen im Niedriglohnbereich ist. Der Aufsatz widmet sich zunächst dieser grundsätzlichen Frage nach der Funktion der Sittenwidrigkeitskontrolle von Arbeitsentgelten und untersucht im Anschluss hieran, wie die Lohnwucherkontrolle – hinsichtlich Referenzentgelt, Grenzwert, subjektivem Tatbestand und maßgeblichem Zeitpunkt für die Sittenwidrigkeitskontrolle – inhaltlich systemkonform auszugestalten ist.


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