Dommermuth-Alhäuser, Verwerfungsbeschlüsse zur Vereitelung der Verfassungsbeschwerde?
NJW 2014, 2843
26.09.2014
Aufgabe des BVerfG ist es, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen. Das kann es nur, wenn es dazu Gelegenheit bekommt. Die Gelegenheit können Revisionsgerichte, die über eine Nichtzulassungsbeschwerde entscheiden, dem BVerfG bewusst vorenthalten, indem sie das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung nutzen. Denn die unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde, die durch Verwerfungsbeschluss verworfen wird, erschöpft den Rechtsweg nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG nicht. Verwirft das Revisionsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig, obwohl sie allenfalls unbegründet ist, handelt es aus seiner Sicht nicht nur arbeitsökonomisch, sondern verschließt auch die Tür zu einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle. Der Beitrag geht dem Verdacht der »Vereitelung der Verfassungsbeschwerde durch Verwerfungsbeschluss« anhand der Entscheidungsstatistiken der Bundesgerichte nach, zeigt die Folgen eines Verwerfungsbeschlusses für eine Verfassungsbeschwerde auf und untersucht, unter welchen Voraussetzungen ein Verwerfungsbeschluss zu Recht ergehen kann.