Berding, Der Employee Shareholder im englischen Arbeitsrecht
EuZA 7 (2014), 425-436
10.10.2014
Mit Wirkung zum 1.9. 2013 hat der englische Gesetzgeber eine neue Kategorie von Arbeitnehmern eingeführt. Neben dem Worker und dem Employee gibt es in England und Wales nunmehr den Employee Shareholder. Zu Letzterem wird ein Arbeitnehmer, wenn er von sei¬nem Arbeitgeber Unternehmensanteile übertragen bekommt und im Gegenzug auf bestimmte Statusrechte verzichtet. Dazu gehört das Recht, eine ungerechtfertigte Kündigung geltend zu machen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Employee Shareholder-Status finden sich primär in der neu eingeführten Section 205A des Employment Rights Act 1996 (ERA 1996). Der Einführung des neuen Status waren kontroverse Diskussionen zwischen Regierung und House of Lords vorangegangen. Das Oberhaus stimmte dem Entwurf der Neuregelung erst nach einigen Änderungen zu.