Kolbe, Zeugnisberichtigung und Beweislast
NZA 2015, 582
01.06.2015
Im Zeugnisberichtigungsprozeß verteilt das BAG die Beweislast nach Noten. Diese jüngst bekräftigte Vorgabe, nach der Arbeitnehmer eine Abweichung von der „Durchschnittsnote befriedigend“ nach oben zu beweisen haben und Arbeitgeber eine Abweichung nach unten, steht doppelt in der Kritik: Seit jeher fehlt eine überzeugende dogmatische Begründung. Seit den letzten empirischen Erhebungen steht auch noch zu vermuten, daß die reale Durchschnittsnote in der Praxis deutlich höher liegt. Vor diesem Hintergrund zeichnet der Beitrag die Beweis- und Feststellungslast bei der Zeugnisberichtigung nach.