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Latzel, Grundrechte gegen jedermann: Direktwirkung von Unionsgrundrechten zwischen Privaten

VerfBlog, 2018/6/04

04.06.2018

Grundrechte bereiten deutschen Zivilrechtlern regelmäßig Probleme. Schon der Umgang mit Grundrechten des Grundgesetzes ist im Zivilrecht mühsam – der Umgang mit Unionsgrundrechten ist noch schwieriger. Doch auch ein Zivilrechtler muss wissen, wie Unionsgrundrechte funktionieren. Daher ist es lobenswert, dass sich der neunte Senat des BAG mit dieser Frage an den EuGH gewandt hat. Dessen Entscheidung hat nun ein Generalanwalt mit Schlussanträgen vorbereitet. Anlass ist einmal mehr das Urlaubsgrundrecht (hier: Vererbbarkeit von Abgeltungsansprüchen).

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