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Latzel/A. Zöllner, Anfänglich kostenlose Verträge mit Minderjährigen

NJW 2019, 1031-1036

04.04.2019

Bekanntlich können Minderjährige auch ohne Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter (Eltern) wirksam Verträge abschließen, die für die Minderjährigen rechtlich lediglich vorteilhaft sind. Das machen sich findige Unternehmen zunutze und bieten Minderjährigen gezielt Gratisverträge an (z.B. Mitgliedschaft in einem Automobilclub). Die Verträge sollen allerdings mitunter automatisch kostenpflichtig werden, wenn die Minderjährigen volljährig werden. In diesem Fall sind die ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter geschlossenen Verträge (schwebend) unwirksam, denn die rechtliche Vorteilhaftigkeit eines Vertrags beurteilt sich nicht allein nach dem Zeitraum der Minderjährigkeit. Vielmehr verhindert der zivilrechtliche Minderjährigenschutz auch, dass Minderjährige ihr volljähriges «Zukunfts-Ich» wirksam verpflichten. Wenn eine minderjährige Vertragspartei volljährig geworden ist, kann sie den Vertrag zwar selbst genehmigen. Eine konkludente Genehmigung liegt allerdings nicht schon im Nichtausüben von Kündigungsrechten oder der Erfüllung von Zahlungsaufforderungen, sofern die nunmehr volljährige Vertragspartei nicht über eine damit verbundene Genehmigungswirkung ausdrücklich aufgeklärt wurde.


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