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Latzel, Gestufte Grundrechtsbindungen, tückische Ausschlussfristen, gesetzliche Allgemeinverbindlichkeiten, träge Betriebsräte und mehr

ZfA 2020, 526–583

15.11.2020

Eine Übersicht über die BAG-Rechtsprechung zum kollektiven Arbeitsrecht im Jahre 2019 mit folgenden Schwerpunkten:

  • Tarifvertragsrecht: Die Rechtsprechung zur mittelbaren Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien und zur Reichweite tarifvertraglicher Ausschlussfristen wurde weiterentwickelt.
  • Tarifvertragliche Sozialkassen: Folgen der BAG-Entscheidungen von 2015 und 2016 zur Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen der SOKA-Bau-Tarifverträge wurden aufgearbeitet, die Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG mit weiteren Argumenten bestätigt und das SokaSiG2 für verfassungskonform befunden.
  • Kollektivarbeitsrechtliche Folgen von Betriebsübergängen: Die Möglichkeiten zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen übergegangener Arbeitnehmer durch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Kündigung transformierter Betriebsvereinbarungen wurden präzisiert. Das betriebsrentenrechtliche Drei-Stufen-Schema soll nun auch bei der Ablösung von bAV-Betriebsvereinbarungen durch Betriebsvereinbarungen beim Erwerber gelten. Nach wie vor bedarf aber der materielle Gestaltungsraum der Betriebserwerber weiterer Klärung durch den EuGH.
  • Betriebsverfassungsrecht: Das Tendenzprivileg für gemischte Gemeinschaftsbetriebe wurde klargestellt sowie die Betriebsvereinbarungsoffenheit von Regeln mit Kollektivbezug und die Reichweite des Tarifvorrangs nach § 77 Abs. 3 BetrVG bestätigt. Hervorzuheben sind Entscheidungen zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Personaleinsatzplanung, die indes – trotz bejahten Rechtsmissbrauchs in einem Fall – leidgeprüften Arbeitgebern kaum Erleichterung verschaffen.

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