Lichtenberg, Arbeitskampfbedingte Leistungsstörungen
Duncker & Humblot, Schriften zum Bürgerlichen Recht, 2020, 163 Seiten
15.09.2020
Während des Arbeitskampfes sind die gegenseitigen Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis suspendiert. Diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts veranlasst weite Teile der Literatur, die arbeitskampfrechtlichen Sonderregeln auf andere Vertragsverhältnisse zu erweitern. Insbesondere sollen bekämpfte Unternehmen ihre vertraglichen Pflichten gegenüber ihren unternehmerischen Vertragspartnern suspendieren können.
Entgegen der herrschenden Auffassung unterliegt das Leistungsstörungsrecht außerhalb des Arbeitsverhältnisses keinen arbeitskampfrechtlichen Modifikationen. Die Tarifautonomie ist auch ohne einen arbeitskampfbedingten Zugriff auf die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse funktionsfähig. Eine Ergebnisanalyse zeigt, dass der Verzicht auf arbeitskampfbedingte Sonderregeln nebst individuellen Steuerungsmöglichkeiten der Kampfbeteiligten das Arbeitskampfgeschehen risikogerecht ordnen und die steuernde sozialpolitische Funktion des Arbeitskampfes erfüllen wird.
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Inhalt
§ 1 Die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für arbeitskampfbedingte Leistungsstörungen
Der Arbeitskampf und seine tatsächlichen Folgen für zivilrechtliche Vertragsverhältnisse – Rechtliche Rahmenbedingungen des Konflikts zwischen der Arbeitskampfbeteiligung und den vertraglichen Pflichten gegenüber Dritten
§ 2 Ziel der Arbeit
§ 3 Arbeitskampfbedingte Leistungsstörungen zwischen bekämpften Arbeitgebern und Dritten
Erfüllungsansprüche Dritter gegen bekämpfte Arbeitgeber – Die Haftung für arbeitskampfbedingte Schäden – Weitere leistungsstörungsrechtliche Folgen im Verhältnis des bekämpften Arbeitgebers und Dritter – Die Bedeutung der umfassenden vertraglichen Haftung des bekämpften Arbeitgebers für die Koalitionsfreiheit der Gewerkschaft
§ 4 Arbeitskampfbedingte Leistungsstörungen in anderen Verhältnissen
Leistungsstörungen im Verhältnis unmittelbar kampfbeteiligter Arbeitnehmer und Dritten – Leistungsstörungen im Verhältnis von mittelbar Arbeitskampfbetroffenen
§ 5 Ergebnis