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Bommers, Völkerrechtlicher Schutz von Seeleuten – Zur Durchsetzung der Maritime Labour Convention

ZIAS 2020, 185

31.12.2020

Die Maritime Labour Convention (MLC) ist ein völkerrechtliches Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), das soziale Mindeststandards für Seeleute weltweit sichern soll. Die 97 Vertragsstaaten der MLC müssen durch Flaggenstaatskontrollen, Hafenstaatskontrollen und Kontrollen durch Arbeitskräfte zur Verfügung stellende Staaten dafür sorgen, dass Private die Rechte der Seeleute einhalten. Diese völkerrechtlichen Durchsetzungspflichten werfen insbesondere folgende Fragen auf: Kann eine Durchsetzungspflichtverletzung im Rahmen der Staatenverantwortlichkeit geltend gemacht werden? Kann eine Vernachlässigung einer Durchsetzungspflicht durch einen Vertragsstaat im Rahmen des diplomatischen Schutzes auch zugunsten eines Nicht-Staatsangehörigen von einem Vertragsstaat in der jeweils anderen Rolle geltend gemacht werden?

Auch Staaten, die nicht Vertragsstaaten der MLC sind, können unter Umständen zur Durchsetzung der Mindeststandards der MLC verpflichtet sein. Dafür müssen die Durchsetzungspflichten als „Generally Accepted International Regulations“ in das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen implementiert werden können, das mit 168 Vertragsparteien einen deutlich höheren Ratifizierungsstand als die MLC hat. Insgesamt stellt die MLC den Seeleuten innovative und der Globalisierung angemessene Instrumente zur Sicherung sozialer Mindeststandards bereit, ist den herkömmlichen völkerrechtlichen Instrumenten zur Sicherung staatlicher Verpflichtungen damit aber noch voraus.


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