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Pingel, Arbeitsrechtliche Folgen unerlaubter grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

RdA 2023, 180-188

23.06.2023

Für Unternehmen ist das Risiko unerlaubter grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung aufgrund der arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen hoch. Besonders umstritten sind die arbeitsrechtlichen Folgen der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in Fällen ausländischer Leiharbeitsverhältnisse. Gemäß der Entscheidung des Neunten Senats des BAG (26.4.2022 – 9 AZR 228/21) sind die §§ 9, 10 AÜG in diesen Konstellationen nicht anwendbar; weder sind damit die Arbeitsverhältnisse nach ausländischem Recht unwirksam, noch werden Arbeitsverhältnisse zu inländischen Entleihern begründet. Den Entleihern droht daher lediglich ein kalkulierbares Bußgeld. Der Beitrag ordnet die Entscheidung insbesondere vor dem Hintergrund der abweichenden Rechtsauffassung des Siebten Senats des BAG und des BSG ein. Zudem wird die umgekehrte Konstellation der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung ins europäische Ausland besprochen und darüber hinaus die Gestaltungsmöglichkeit der Arbeitnehmerüberlassung im europäischen Ausland mittels eines »Employer of Record« analysiert.


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