Giesen, Junker, Rieble (Hrsg.), Neues zur verhandelten Unternehmensmitbestimmung
ZAAR Schriftenreihe Band 53
22.01.2025
Das Recht der verhandelten Unternehmensmitbestimmung, insbesondere in der Europäischen Aktiengesellschaft, ist in Bewegung. In der SAP-Entscheidung hat der EuGH auf Vorlage des BAG Gewerkschaftssitze im Aufsichtsrat als im Fall der Umwandlung geschützten Besitzstand gewertet. Eine weitere Vorlage des BAG zur Nachholung des Verhandlungsverfahrens, sobald die arbeitnehmerlose SE eine (Konzern-)Belegschaft erhält, könnte zum Rohrkrepierer werden. Für grenzüberschreitende Verschmelzungen und Spaltungen gibt es neues Recht, insbesondere zur Missbrauchskontrolle. Diese wiederum ließe sich auch für die klassische SE verschärfen – sei es normativ, sei es richterrechtlich. Schließlich müssen sich Bestands-SE vermehrt mit Störfällen in ihren Beteiligungsvereinbarungen befassen – ohne dass Richtlinie und SEBG hierfür ein Kollektivvertragssystem vorhalten. Das betrifft vor allem die Zusammenführung von Unternehmen mit unterschiedlichen Beteiligungsvereinbarungen, aber auch das Herauswandern aus dem Geltungsbereich einer bestehenden Vereinbarung.
Diesen Fragen ging der 18. ZAAR-Kongress am Freitag, den 19. April 2024 in München nach, der mit Band 53 der ZAAR Schriftenreihe dokumentiert wird.