Latzel/Holler, Arbeitgeberregress beim Betriebsratsmitglied
ZfA 2025, 50–76
01.02.2025
Kann der Arbeitgeber von Betriebsratsmitgliedern Zahlungen erstattet verlangen, die er zu Unrecht für die Betriebsratsarbeit an Dritte erbracht hat? Das BAG meint, dass der Arbeitgeber bei Betriebsratsmitgliedern niemals Regress nehmen dürfe (BAG v. 25.10.2023 – 7 AZR 338/22, Rn. 33 ff.). Das soll sich aus dem Prozessrecht ergeben.
Sowohl der Begründung als auch dem Ergebnis des BAG ist zu widersprechen. Arbeitgeber dürfen, ja müssen sich bisweilen verauslagte unnötige Betriebsratskosten von Betriebsratsmitgliedern erstatten lassen.
Gliederung
A. Ausgangsfall: Abzug nicht erforderlicher Anwaltskosten vom Lohn
B. Entscheidung des BAG
C. Aufrechnung mit verfahrensartfremder Forderung statt Regressverbot
I. Betriebsverfassungsrechtliche Fragen in arbeitsgerichtlichen Verfahren
II. Keine exklusive Vorfragenkompetenz für Erforderlichkeitsprüfung
III. Aufrechnung mit verfahrensartfremder Forderung
IV. Rechtsschutzverweigerung statt Verweisung
D. Regressoptionen des Arbeitgebers bei Bezahlung nicht erforderlicher Betriebsratskosten
I. Kein Regress beim Betriebsratsgremium
II. Regress beim Betriebsratsmitglied
III. Exkurs: Rückforderung der Zahlung vom Dritten
IV. Zwischenergebnis
E. Betriebsratsbegünstigung und Betriebsfrieden
F. Zusammenfassung
Vortrag zum Thema
Aufzeichnung des Vortrags von PD Dr. Clemens Latzel zum »Arbeitgeberregress beim Betriebsratsmitglied« (ZAAR-Vortragsreihe vom 19. September 2024)