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Latzel/Holler, Arbeitgeberregress beim Betriebsratsmitglied

ZfA 2025, 50–76

01.02.2025

Kann der Arbeitgeber von Betriebsratsmitgliedern Zahlungen erstattet verlangen, die er zu Unrecht für die Betriebsratsarbeit an Dritte erbracht hat? Das BAG meint, dass der Arbeitgeber bei Betriebsratsmitgliedern niemals Regress nehmen dürfe (BAG v. 25.10.2023 – 7 AZR 338/22, Rn. 33 ff.). Das soll sich aus dem Prozessrecht ergeben.

Sowohl der Begründung als auch dem Ergebnis des BAG ist zu widersprechen. Arbeitgeber dürfen, ja müssen sich bisweilen verauslagte unnötige Betriebsratskosten von Betriebsratsmitgliedern erstatten lassen.

Gliederung

A. Ausgangsfall: Abzug nicht erforderlicher Anwaltskosten vom Lohn

B. Entscheidung des BAG

C. Aufrechnung mit verfahrensartfremder Forderung statt Regressverbot
    I. Betriebsverfassungsrechtliche Fragen in arbeitsgerichtlichen Verfahren
    II. Keine exklusive Vorfragenkompetenz für Erforderlichkeitsprüfung
    III. Aufrechnung mit verfahrensartfremder Forderung
    IV. Rechtsschutzverweigerung statt Verweisung

D. Regressoptionen des Arbeitgebers bei Bezahlung nicht erforderlicher Betriebsratskosten
    I. Kein Regress beim Betriebsratsgremium
    II. Regress beim Betriebsratsmitglied
    III. Exkurs: Rückforderung der Zahlung vom Dritten
    IV. Zwischenergebnis

E. Betriebsratsbegünstigung und Betriebsfrieden
F. Zusammenfassung

Vortrag zum Thema

Aufzeichnung des Vortrags von PD Dr. Clemens Latzel zum »Arbeitgeberregress beim Betriebsratsmitglied« (ZAAR-Vortragsreihe vom 19. September 2024)


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