Klumpp, Folgenabschätzung im Arbeitsrecht
NZA 2007, 135
12.02.2007
Unter dem Titel „Folgenabschätzung im Arbeitsrecht" fand am 27.9.2006 eine Tagung des Bundesarbeitsgericht in Erfurt statt, die von der Präsidentin des BAG Ingrid Schmidt sowie den Münchner Arbeitsrechtsprofessoren Dr. Martin Franzen und Dr. Volker Rieble initiiert wurde.
Der Beitrag faßt die Referate und Diskussionsbeiträge zusammen. Insgesamt ging es um die Frage, ob einzig die Gesetzgebung mögliche Folgen einer geplanten Normsetzung ermitteln und die ermittleten Folgen bei der Normsetzung berücksichtigen muß oder ob auch der Richter vor seinem Urteil außerhalb der Prozesses liegende Folgen in seine Entscheidungsfindung einbeziehen sollte. In der Diskussion wurde stets betont, daß die richterliche Folgenabschätzung nur dort möglich sei, wo der Gesetzgeber Raum dafür lasse.