Rieble, Gewerkschaftsbestechung?
CCZ 2008, 121 ff.
01.07.2008
Arbeitsstrafrecht ist en vogue. Im kollektiven Arbeitsrecht gilt vielen die Rechtsordnung als lästiges Hindernis. Es wird gekungelt - und „politisch”, nicht rechtlich entschieden. Arbeitgeber kommen Betriebsräten und Gewerkschaften gern entgegen, um Unruhen zu vermeiden und ein gewünschtes Ergebnis widerstandsfrei herbeizuführen.