Giesen/Ricken, Maximale Beschäftigungsdauer im „Ein-Euro-Job“
NZA 2009, 534
25.05.2009
Der Beitrag bespricht ein Urteil des Bundessozialgerichts (vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R), dessen Gegenstand die Weigerung der Annahme eines sog. "Ein-Euro-Jobs" durch einen Empfänger von Arbeitslosengeld II ist.
Das Bundessozialgericht hat darin zu der Frage nach der maximalen Beschäftigungsdauer eines nach § 16 Abs. 3 SGB II Beschäftigten Stellung genommen.
Von Seiten des Klägers war angeführt worden, daß die Arbeitszeit mit 30 Stunden wöchentlich zu umfangreich sei. Das Bundessozialgericht hat eine Höchstgrenze jedoch ausdrücklich abgelehnt. Entscheidend für die Zeitbemessung sei der Charakter des "Ein-Euro-Jobs" als Eingliederungsleistung.