Rieble, Gewerkschaftsnützige Leistungen an Betriebsräte
BB 2009, 1016 ff.
04.05.2009
Nach "Volkert und der VW-Affäre", befaßt sich dieser Beitrag mit dem Problem der finanziellen Leistungen an Betriebsräte, die gleichzeitig Gewerkschaftsmitglieder sind.
Ausgehend von der strikten Trennung von Betriebsratsamt und Gewerkschaftsbetätigung, wird aufgezeigt, daß die Arbeitnehmer keine Ansprüche wegen gewerkschaftlicher Betätigung gegen den Arbeitgeber aus §§ 37, 40 BetrVG haben, sondern allenfalls Aufwendungsersatzansprüche gegen die Gewerkschaft geltend machen können. Beleuchtet werden dabei insbesondere das betriebsverfassungsrechtliche- und das koalitionsrechtliche Begünstigungsverbot, die Rolle der Gewerkschaften und Vertrauensleute, sowie mögliche Sanktionen gegen die Beteiligten.
Ausgehend von der strikten Trennung von Betriebsratsamt und Gewerkschaftsbetätigung, wird aufgezeigt, daß die Arbeitnehmer keine Ansprüche wegen gewerkschaftlicher Betätigung gegen den Arbeitgeber aus §§ 37, 40 BetrVG haben, sondern allenfalls Aufwendungsersatzansprüche gegen die Gewerkschaft geltend machen können. Beleuchtet werden dabei insbesondere das betriebsverfassungsrechtliche- und das koalitionsrechtliche Begünstigungsverbot, die Rolle der Gewerkschaften und Vertrauensleute, sowie mögliche Sanktionen gegen die Beteiligten.