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Rieble, Richterliche Gesetzesbindung und BVerfG

NJW 2011, 819

17.03.2011

In seinem Beschluß vom 25.1.2011 hat das BVerfG dem vom Familiensenat des BGH konzipierten neuen Zweitehen-Unterhaltsrecht wegen Mißachtung des angeblich eindeutigen Gesetzeswortlauts des § 1578 BGB eine klare Absage erteilt. Diese strenge Entscheidung läßt zwei Lesarten zu, die zu einer völlig unterschiedlichen Bewertung der Entscheidung und ihrer Folgewirkungen führen: Geht es dem BVerfG – so wie es auf den ersten Blick erscheint – tatsächlich um die ihm obliegende Wahrung und Durchsetzung der Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 GG), die einer „kreationistischen“ Rechtsetzung und -änderung durch die Gerichte entgegensteht? Oder nutzt das Gericht die Gesetzesbindung bloß als Vorwand, um zu einem politisch gewünschten Ergebnis zu gelangen? Eine Analyse der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG läßt eine durchaus nicht unbedenkliche Deutung im Sinne der zweiten Lesart zu.

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