ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Serr, Zur Absetzbarkeit der Erstausbildungskosten

MLR 2012, 21-25

29.06.2012

Mit zwei im Wesentlichen gleichlautenden Grundsatzurteilen vom 28.7.2011 hat der Sechste Senat des BFH die Absetzbarkeit der Kosten für Erststudium und Erstausbildung als vorweggenommene Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt. Das wiedersprach der damals geltenden Verwaltungspraxis und Rechtsprechung.

Der Beitrag analysiert das Auslegungsergebnis des BFH: Die Begründung, mit der das Abzugsverbot nach § 12 Nr. 5 EStG ausgehebelt wurde, ist methodisch nicht haltbar. Die Urteile widersprachen aber nicht nur dem Wortlaut und der Systematik des Gesetzes, sondern missachteten auch den Willen des Gesetzgebers.

Der Verfasser geht auch auf das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz ein, mit welchem der Gesetzgeber auf das Ergebnis des BFH reagierte, um die Kosten für die Erstausbildung und das Erststudium vom Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug (wieder) auszuschließen.


Servicebereich