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Hartmannshenn, „Und“ oder „Oder“

ZFSH SGB 2012 Heft 6 Seite 327

04.07.2012

Im Rahmen der Umgestaltung des SGB III zum 1.4.2012 hat der Gesetzgeber unter anderem Veränderungen in der Regelung des Sperrzeittatbestandes § 159 SGB III (ehem. § 144 SGB III) vorgenommen. Hierbei wurde in § 159 I 2 Nr. 1 SGB III aus einem „und“ ein „oder“.

Der Verfasser zeigt auf, warum es sich bei dieser Gesetzesänderung im redaktionelles Versehen handeln muss, und dass selbst die Bundesagentur für Arbeit weiterhin vom alten Wortlaut der Regelung ausgeht.


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