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Giesen, Rechtspolitik des Mindestlohns

Festschrift für Otto Ernst Kempen, hrsg. von Jens Schubert, Baden-Baden 2013, S. 216-234

11.03.2013

Staatliche Mindestlohnfestsetzung wird häufig von einer Vielzahl rechtspoliti-scher Zwecke geleitet, und diese erfordern jeweils unterschiedliches Vorgehen. Der Beitrag betrifft nicht nur die Leitmotive der Regulierung, also die Förderung von Austauschgerechtigkeit und das sozialen Minimum für Arbeitnehmer einerseits sowie andererseits die Gefahren der Arbeitsplatzvernichtung und der sozialen Ausgrenzung durch teurere Arbeit. Es werden auch die möglichen protektionistischen, unternehmens- und verbandspolitischen Zielsetzungen von Mindestlohnfestsetzungen aufgearbeitet. Außerdem geht es um die Brauchbarkeit branchenbezogener Mindestlöhne. Sie können insofern vorteilhaft sein, als sie sich an tarifau-tonom zustande gekommenen Tarifen orientieren - aber diese „Richtigkeitsgewähr“ ist umso geringer, je weniger Branchenrückhalt der jewei-lige Tarifvertrag hat. Ein weiteres Thema sind die Auswirkungen der Leistungen nach dem SGB II, die einerseits soziale Hilfe bieten, andererseits aber den Effekt mittelbarer Lohnkostensubventionierung haben können.

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