ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Selzer, Krankheit und Behinderung im Diskriminierungsrecht – Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11.4.2013

EuZA, 1/2014, S. 95-107

17.01.2014

Im Anschluss an seine Entscheidung aus dem Jahre 2006 (Rechtssache Chacón Navas) bestätigt der EuGH aktuell nochmals, dass Krankheit einer Behinderung diskriminierungsrechtlich nicht gleichgestellt werden darf. Dennoch könnten Langzeiterkrankte, vor allem chronisch Kranke, Behinderte im Sinne der Richtlinie 2000/78/EG sein. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen auf das nationale Recht und fragt, ob und unter welchen Voraussetzungen kranke Menschen über das Merkmal Behinderung vor Diskriminierungen geschützt sind. Maßgeblich dabei ist es, das Verhältnis von „Behinderung“ und „Krankheit“ rechtlich präzise zu erfassen. Nach ersten Stellungnahmen in der Literatur soll die aktuelle Entscheidung des EuGH dazu führen, dass Langzeiterkrankte erstmals durch das AGG geschützt sind. Zudem stärke die Entscheidung deren Kündigungsschutz. Solchen Einschätzungen ist zu widersprechen. Langzeiterkrankte genießen nach nationalem Recht längst Diskriminierungs- und Kündigungsschutz.


Servicebereich