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Giesen, Für einen Abschied vom „Gebot der Rechtsquellenklarheit“

NZA 1/2014, S. 1-6

20.01.2014

Im Jahr 2008 hat das Bundesarbeitsgericht das „Gebot der Rechtsquellenklarheit“ begründet. Danach kann die gemeinsame Beurkundung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen wegen Unsicherheiten über Normurheberidentitäten zu deren Unwirksamkeit führen. Gefährdet sind hierdurch vor allem Sanierungsvereinbarungen, die von Betriebsrat und Gewerkschaft mitunterzeichnet sind. Seit seiner Begründung 2008 hat das BAG das Gebot bis heute nicht mehr angewandt. Der Beitrag plädiert dafür, sich endgültig vom Gebot der Rechtsquellenklarheit zu verabschieden.


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