Picker, Niedriglohn und Mindestlohn
RdA 2014, 25-36
10.02.2014
Das Aushandeln der Arbeitsentgelte ist in einer freiheitlichen, also marktwirtschaftlich verfassten Rechts- und Wirtschaftsordnung grundsätzlich den Arbeitsvertrags- und Tarifvertragsparteien vorbehalten. Die privatautonomen Mechanismen der Lohnfestsetzung im Arbeitsrecht können jedoch strukturell versagen. Ist ein solches Marktversagen festzustellen, so ist es Aufgabe des demokratisch legitimierten Gesetzgebers zu intervenieren. Der Aufsatz untersucht die unterschiedlichen rechtlichen Konzepte gegen „zu niedrige“ Löhne im Arbeitsrecht kritisch. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach der grundsätzlichen Zulässigkeit sowie der konkreten Ausgestaltung eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns.