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Kolbe, Anmerkung zu OLG Köln 23.1.2014, 27 UF 113/13

NZI 2014, 275

31.03.2014

Die Entscheidung des OLG Köln belegt, daß die mit dem InsO-ÄndG programmierten Schwierigkeiten der insolvenzrechtlichen Behandlung von der Restschuldbefreiung ausgenommener Forderungen aus Vorsatzdelikt nach wie vor bestehen. Gerade vor Insolvenzeröffnung erlangte Vollstreckungstitel und deren Bindungswirkung in späteren Verfahren bereiten Probleme – im konkreten Fall mit Blick auf die Verjährung.


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