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Selzer, Streitwertfestsetzung in der Arbeitsgerichtsbarkeit

FA 2014, S. 258 - 261.

25.09.2014

Am 15.07.2014 hat die Streitwertkommission ihren überarbeiteten Katalog zur Festsetzung der Streitwerte in der Arbeitsgerichtsbarkeit versendet. Bereits die erste Fassung vom Mai 2013 fand Befürworter und Gegner. Besonders die Anwälte hätten sich eine frühere Beteiligung gewünscht. Diesmal haben der Streitwertkommission Stellungnahmen der BRAK, dem DAV, der BDA, dem GDV und dem DGB vorgelegen, die die Kommission laut ihres Mitglieds Ziemann bei der Überarbeitung des Katalogs berücksichtigt hat.
Selbst Kritiker stimmen dem Vorhaben zu, die Streitwertfestsetzung zu vereinheitlichen. Dennoch besteht Sorge, die Streitwertkommission könne die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigen, das Recht auf Streitwertfestsetzung nach freiem Ermessen – § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO, § 23 RVG – beschränken. Rechtlich binden kann die Streitwertkommission die Gerichte nicht, was sie im Vorwort ihres Katalogs auch betont. Fraglich ist nur, ob die Gerichte ihr Ermessen auch gebrauchen oder nur noch auf den Katalog verweisen. Der Beitrag analysiert die Rechtsprechung zum Streitwertkatalog 2013 und diskutiert ausgehend von den Schwerpunkten in Rechtsprechung und Schrifttum einzelne Streitwertfestsetzungen.


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