Rieble, Sonderbezahlung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat
AG 2016, 315-325
09.05.2016
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erhalten eine Aufsichtsratsvergütung und wenn sie gleichzeitig ein Betriebsratsamt ausüben, wird auch ihr Arbeitsentgelt fortgezahlt. Bei Großunternehmen erhalten die Arbeitnehmervertreter, die meist zugleich Betriebsratsvorsitzende sind und ihre Aufsichtsratsvergütung an die Hans-Böckler-Stiftung abführen (müssen), aber außerdem meist eine zusätzliche Amtsvergütung von mehr als 200.000 Euro pro Jahr. Das verstößt gegen die Betriebsverfassung und erfüllt zudem mehrere Straftatbestände.
Die betroffenen Unternehmen schweigen zu diesen Vergütungen – trotz Transparenzgebot ist eine zahlenmäßige Angabe zur Vergütung solcher Doppelmandatare nie zu finden. Auffällig ist aber, dass die Betriebsratsmitglieder besonders gut bezahlt werden, wenn sie auch im Aufsichtsrat sitzen – ein klarer Fall von Korruption?