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Giesen, Bürokratische Überforderung im Arbeits- und Sozialrecht

NZA 2024, 81 - 88

25.01.2024

Bürokratische Überforderung zu dokumentieren und einer konstruktiven Kritik zuzuführen, ist fast unmöglich. Erstens ist die verständliche Beschreibung von Unverständlichem schwierig, und zweitens muss eine konstruktive Kritik zusätzlich im Unverständlichen das Sinnvolle vom Sinnlosen trennen. Deswegen entscheidet sich der Artikel für eine Strukturanalyse, die sowohl inadäquate Verfahrensregeln als auch materiell-rechtliche Mängel erfasst.

Aus dem Verfahrensrecht werden vor allem Zuständigkeitsvorschriften in den Blick genommen. Bürokratiefördernd ist stets die Befassung mehrerer Institutionen mit ein und demselben Sachverhalt. Auf den ersten Blick bizarr, aber durchaus real ist die sukzessive Mehrfachbefassung einer Institution mit ein und demselben Sachverhalt, welche es erlaubt, dass sich die Institution in Widerspruch zum eigenen vorangegangenen Verhalten stellt. Außerdem wirken überflüssige Dokumentationspflichten zugunsten von Bürokratie; besonders hervorzuheben sind Zwänge zur Kommunikation mit einem desinteressierten Gegenüber. Nicht zuletzt verhelfen inadäquate Sanktionen für Rechtsverstöße zu einem Übermaß an Bürokratie.

Auch materiell-rechtliche Regelungen führen zu Bürokratisierung. Ein Faktor für komplexe Rechtsanwendung ist die pfadabhängige staatliche Regulierung. Zudem wirkt das Misstrauen der Legislative in die Privatautonomie und die Tarifautonomie bürokratiefördernd. Überforderung entsteht ebenfalls dort, wo der Staat aufhört, trennscharf Verhaltensgebote festzusetzen und stattdessen die Arbeitgeber moralischen Prinzipien unterwerfen möchte, die er normativ paraphrasiert.

Alle Thesen werden im Beitrag mit Beispielen veranschaulicht.


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