Giesen, Junker, Rieble (Hrsg.), Arbeitskampf: Recht ohne Ordnung?
ZAAR Schriftenreihe Band 55
16.06.2025
Das deutsche Arbeitskampfrecht ist als Richterrecht seit jeher einem ständigen Wandel unterworfen. 1971 wurde der Arbeitskampf vom BAG als „das letzte mögliche Mittel“ bezeichnet, dessen Einsatz erst „nach Ausschöpfung aller Verständigungsmöglichkeiten“ erlaubt wäre. Diese Aussage hat das Gericht nie ausdrücklich aufgegeben, aber sie ist heute überholt. Seit den 1980er Jahren beseitigte das BAG in mehreren Schritten die von ihm zuvor formulierten Verfahrensvorgaben und materiellen Anforderungen für Arbeitskämpfe. Ein deutlicher Einschnitt war die faktische Aufgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips 2007. All dies hat bei den Infrastrukturstreiks der letzten Jahre zum weitgehenden Verzicht auf eine rechtsförmige Gestaltung des Arbeitskampfwesens geführt. Im zunehmend durch Krisen gekennzeichneten Umfeld stellt sich die Frage nach einer Ordnung der kollektiven Konflikte. Diese wurde im Rahmen der 14. ZAAR-Tagung diskutiert.