Tarifeinheit oder Tarifpluralität
Vergleich zwischen Japan, Korea und Deutschland
27.02.2014
Inhalt
Ob verschiedene Tarifverträge im Betrieb oder Unternehmen nebeneinander gelten können, ist eine rechtspolitisch brisante Frage. Tarifpluralität oder Tarifeinheit ist nicht nur eine rechtspolitische oder verfassungsrechtliche Frage – sondern auch eine industriepolitische und gesellschaftliche Weichenstellung. Ihr wollen wir in einem »japanisch-koreanisch-deutschen Vergleich« nachgehen, um unterschiedliche Sichtweisen leistungsstarker Industriestaaten wahrzunehmen.
Das Symposium findet in Kooperation mit der Deutsch-Japanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V. und der Deutsch-Koreanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V. (in Gründung) statt.
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