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16. ZAAR-Kongress: Neues Urlaubsrecht, agiles und mobiles Arbeiten

München, Paulaner am Nockherberg

17.05.2019

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Seit dem Schultz-Hoff-Urteil aus dem Jahr 2009 ist das deutsche Urlaubsrecht im Umbruch. Einen besonders kräftigen Innovationsschub geben die Urteile in den Rechtssachen Bauer, Kreuziger, Shimizu und Hein vom November/Dezember 2018. Zahlreiche Fragen stellen sich neu, zum Beispiel: Was muss der Arbeitgeber künftig anstellen, damit ein Urlaubsanspruch verfällt? Welche Möglichkeiten verbleiben den Tarifparteien, auf die Berechnung des Urlaubsentgelts Einfluss zu nehmen? Gilt das neue Urlaubsrecht des Europäischen Gerichtshofs auch jenseits des Mindesturlaubs von vier Wochen? Das sind nur drei beispielhaft herausgegriffene Fragen, die der erste Teil des Kongresses zu beantworten suchte. Ebenfalls aus aktuellem Anlass – den Bestrebungen, einen Home-Office-Anspruch der Arbeitnehmer gesetzlich zu verankern, und einer geänderten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Unfallversicherungsschutz – widmete sich der zweite Teil den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen des agilen und mobilen Arbeitens.

Der ausführliche Tagungsbericht ist 2019 als Band 48 der ZAAR-Schriftenreihe erschienen.

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