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17. ZAAR-Kongress „Die Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie durch das Hinweisgeberschutzgesetz“

München, Paulaner am Nockherberg

05.05.2023

 Publikum

Die europäische Richtlinie über den Hinweisgeberschutz beruht auf der Prämisse, dass Personen, die für öffentliche oder private Organisationen arbeiten, eine Gefährdung oder Schädigung des öffentlichen Interesses häufig als Erste wahrnehmen. Auf dieser Grundlage hat die Richtlinie eine doppelte Zielsetzung: Sie will die Rechtsdurchsetzung verbessern, indem effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle eingerichtet werden, und sie will gemeinsame Mindeststandards eines ausgewogenen und effizienten Hinweisgeberschutzes einführen, der hinweisgebenden Personen die Angst vor Repressalien nimmt.

Der deutsche Gesetzgeber hat sich nach dem Motto „Gut Ding will Weile haben“ mit der Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie Zeit gelassen. Die stilprägenden Merkmale des Hinweisgeberschutzgesetzes sind die Unterscheidung von strafbewehrten, bußgeldbewehrten und sonstigen Verstößen, die Differenzierung nach Meldungen – Mitteilungen an interne oder externe Meldestellen – und der Offenlegung von Informationen sowie die eingehende Regelung des Schutzes hinweisgebender Personen. Das wirft auch die Frage auf, inwieweit sich die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Whistleblowing ändern muss.

Vor diesem Hintergrund analysiert der 17. ZAAR-Kongress im ersten Referat den Anwendungsbereich des Gesetzes und allgemeine Fragen. Das zweite Referat entstammt einem empirischen Forschungsprojekt über unternehmenseigene Whistleblowing-Systeme und deren unternehmensbezogene Funktionalität, insbesondere deren Eignung für betriebsinternes Risiko- und Reputationsmanagement. Die beiden Referate des Nachmittags behandeln die zentralen Gegenstände des Hinweisgeberschutzgesetzes: die Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen und Konzernen (§§ 7 ff. HinSchG) und den arbeitsrechtlichen Schutz hinweisgebender Personen (§§ 33 ff. Hin-SchG).

Ein ausführlicher Kongressbericht erscheint demnächst in der ZAAR-Schriftenreihe.

Programm

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Überblick
Professor Dr. Martin Franzen, Ludwig-Maximilians-Universität München

Whistleblowing in Unternehmen – Stand der empirischen Forschung
Professor Dr. Ralf Kölbel, Ludwig-Maximilians-Universität München

Einrichtung und Betrieb der internen Meldestelle
Professor Dr. Frank Bayreuther, Universität Passau

Der arbeitsrechtliche Schutz des Hinweisgebers
Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür, R/P/O Rechtsanwälte – Kanzlei für Arbeitsrecht, Köln

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