11. ZAAR-Tagung: Vergütungsfragen in Dienst- und Arbeitsverhältnissen
Hamburg, Bucerius Law School
22.11.2019
Im Jahr 2019 wird intensiv über zwei vergütungsrechtliche Fragenkomplexe diskutiert, die größere Unternehmen betreffen.
Das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) hat erhebliche Konsequenzen für die Festsetzung und Offenlegung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern und für das Haftungsrecht. Im Zusammenspiel mit dem im Mai 2019 verabschiedeten überarbeiteten Deutschen Corporate Governance Kodex erreicht dieses Vergütungsthema einen hohen Komplexitätsgrad.
Das zweite Vergütungsthema ist die arbeitsvertragliche Bezahlung freigestellter Betriebsratsmitglieder. Spektakuläre Kriminalfälle haben die Vergütungsfortschreibung dauerhaft freigestellter Mitglieder des Betriebsrats nach der betriebsüblichen beruflichen Entwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer auf den Prüfstand gestellt. Vor diesem Hintergrund ist in den Blick zu nehmen, ob das geltende Recht Wege eröffnet, der zunehmenden Professionalisierung des Betriebsratsamts und damit dem Bedürfnis nach einer „angemessenen“ arbeitsvertraglichen Vergütung von Betriebsratsmitgliedern zu entsprechen, die sich in der Rolle des Co-Managers befinden.
Der ausführliche Tagungsbericht ist als Band 49 der ZAAR-Schriftenreihe erschienen.
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