ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
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13. ZAAR-Tagung "Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung"

Hamburg, Bucerius Law School

22.09.2023

 Referenten

Das Bild der Betriebsverfassung hat sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Anfang der 2000er Jahre sahen manche im Betriebsrat eine Alternative zur Gewerkschaft, was bei anderen zu einigem Widerspruch führte. Mittlerweile ist dieser Konflikt einer eher praktischen Sichtweise gewichen, die in der Betriebsvertretung eine (aktuell oder zumindest potenziell) funktionsfähige Institution zur konkreten Gestaltung des Miteinanders auf Betriebs-, Unternehmens- und Konzernebene erkennt. Dementsprechend rücken die vielfältigen diesbezüglichen Gestaltungsoptionen immer mehr in den Vordergrund, denn das gesetzliche Mitbestimmungssystem des BetrVG lässt sich durchaus formen. Betriebsverfassungsrechtlich relevante Strukturen werden durch unternehmerische Entscheidungen geprägt. Und sie lassen sich – oft verbunden mit den unternehmerischen Entscheidungen – im Konsens mit der Arbeitnehmerseite gestalten, sowohl unter Einsatz tarifvertraglicher als auch betriebsverfassungsrechtlicher Mittel. Hinzu kommt eine Bandbreite an Möglichkeiten zur Modifizierung der im BetrVG vorgesehenen Mitbestimmungsrechte. All diese Instrumente können in der Gestaltung von Betriebsstrukturen und Betriebsabläufen ganz erhebliche Bedeutung gewinnen. Bei alledem ist das Spannungsverhältnis eben zwischen der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit und dem Zugriff der Mitbestimmung durchaus konfliktgeladen, ebenso das komplexe kollektivarbeitsrechtliche Mehrebenensystem. Dies nicht zuletzt deshalb, weil es weiterhin auch gesetzgeberische Pläne gibt, das betriebsverfassungsrechtliche System zu verändern.

Ein ausführlicher Tagungsbericht erscheint demnächst in der ZAAR-Schriftenreihe.

Programm

  • Rechtspolitische Fragen der Betriebsverfassung im Licht des Regierungsprogramms
    Professor Dr. Gregor Thüsing, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Möglichkeiten zur Modifizierung der Beteiligungsrechte nach dem BetrVG
    Dr. Sebastian Denke, Universität Trier
  • Betriebsstrukturvereinbarungen nach § 3 BetrVG
    Rechtsanwalt Marco Ferme, Eversheds Sutherland
  • Betriebsteilverselbständigung nach § 4 Abs. 1 BetrVG
    Tobias Vogt, Bucerius Law School

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