ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
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14. ZAAR-Tagung "Arbeitskampf: Recht ohne Ordnung?"

Radebeul

07.11.2024

Referenten

Das deutsche Arbeitskampfrecht ist als Richterrecht seit jeher einem ständigen Wandel unterworfen. 1971 wurde der Arbeitskampf vom BAG als "das letzte mögliche Mittel" bezeichnet, dessen Einsatz erst "nach Ausschöpfung aller Verständigungsmöglichkeiten" erlaubt wäre. Diese Aussage hat das Gericht nie ausdrücklich aufgegeben, aber sie ist heute überholt. Seit den 1980er Jahren beseitigte das BAG in mehreren Schritten die von ihm zuvor formulierten Verfahrensvorgaben und materiellen Anforderungen für Arbeitskämpfe. Ein deutlicher Einschnitt war die faktische Aufgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips 2007. All dies hat bei den Infrastrukturstreiks der letzten Jahre zum weitgehenden Verzicht auf eine rechtsförmige Gestaltung des Arbeitskampfwesens geführt. Im zunehmend durch Krisen gekennzeichneten Umfeld stellt sich die Frage nach einer Ordnung der kollektiven Konflikte.

Dieser Frage ging die 14. ZAAR-Tagung am Donnerstag, den 7. November 2024 in Radebeul nach.

In der ZAAR Schriftenreihe erscheint demnächst ein ausführlicher Tagungsbericht.

Programm

Streiks in der Daseinsvorsorge
Rechtsanwalt David Schäfer
Weißmantel & Vogelsang Rechtsanwälte · Fachanwälte PartGmbB

Ankündigungsfristen für Arbeitskampfmaßnahmen
Prof. Dr. Richard Giesen
Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR), LMU München

Historische Tarifrunde im Einzelhandel: Praxisbericht und Arbeitskampfrecht
Rechtsanwalt Steven Haarke
Geschäftsführer, Handelsverband Deutschland - HDE - e.V

Welche gesetzgeberischen Maßnahmen empfehlen sich im Arbeitskampfrecht?
Rechtsanwalt Thomas Ubber
A&O Shearman

Download

Handout (207 kB)
Zusammenfassung (3,7 MB)

für Teilnehmer

Präsentation David Schäfer (719 kB)
Präsentation Thomas Ubber (953 kB)

Passwort über veranstaltungen@zaar.uni-muenchen.de


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