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Streikabwehr im vorläufigen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Bernd Pirpamer (Heisse Kursawe Eversheds Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft)

18.10.2012 um 18:30 Uhr

Der Vortrag bietet einen Überblick zu den Möglichkeiten, Streiks durch einstweilige Verfügungen zu unterbinden.

Unter anderem werden folgende Aspekte unter Berücksichtigung der Rechtsprechung behandelt:

  • Nur Unterlassungsverfügung – oder sogar Leistungsverfügungen und Schutzschriften?
  • Wo ist das örtlich zuständige Gericht?
  • Wie wahrscheinlich oder sicher müssen der Streik und seine Folgen sein?
  • Ist auf die Friedenspflicht noch Verlass? Welche Angriffspunkte zur Streikabwehr gibt es noch?

Schließlich wird die Rechtslage gewertet und Kritikpunkte zur Diskussion gestellt.

 


 

Bernd PirpamerBernd Pirpamer studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Seit dem Jahr 2000 war er 10 Jahre für die bayerischen Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie in verschiedensten Funktionen tätig. Seit März 2011 ist er als Rechtsanwalt bei Heisse-Kursawe Eversheds in der Practice Group Arbeitsrecht tätig.

Expertise

Bernd Pirpamer unterstützt Unternehmen in erster Linie in betriebsverfassungs- und tarifrechtlichen Fragestellungen. Hierzu zählt unter anderem die rechtliche und strategische Beratung von Unternehmen und Verbänden, die mit Arbeitskampfmaßnahmen konfrontiert sind.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Verhandlung von unternehmensbezogenen Arbeitsbedingungen, beispielsweise Entgelt- und Arbeitszeitsystemen in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen.

Bernd Pirpamer berät Unternehmen neben den rechtlichen Gesichtspunkten auch in strategischen, konzeptionellen und kommunikativen Aspekten, die in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Gewerkschaften auftreten.

 

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