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Das kirchliche Arbeitsrecht im Licht der aktuellen Rechtsprechung: Was bleibt?

Professor Dr. Steffen Klumpp

05.12.2013 um 18:30 Uhr

Inhaltsangabe

klumpp

In jüngerer Zeit haben sich die BAG-Entscheidungen zu Kündigungen wegen Loyalitätsverstoßes (vom 8.9.2011 – 2 AZR 543/10 „Chefarzt“; vom 25.4.2013 – 2 AZR 579/12 „Kirchenaustritt“) und zur Frage nach der „Streikfestigkeit“ des kircheneigenen Dritten Weges der Regelungsfindung (vom 20.11.2012 – 1 AZR 179/11) und des kirchenspezifischen tariflichen Zweiten Weges (vom 20.11.2012 – 1 AZR 611/11) mit den Grundlagen des kirchlichen Arbeitsrechtssystems befasst und zur Reichweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts innerhalb der Arbeitsbeziehungen Stellung genommen. Das löste bei den Kirchen und ihren Einrichtungen einen erheblichen Reformdruck aus - das kirchliche Arbeitsrecht geriet in Bewegung. In dem Vortrag wird die neuere Rechtsprechung analysiert und es wird auf offene Fragen eingegangen werden. Die bereits erfolgten Reaktionen der Kirchen werden ebenfalls dargestellt.


Lebenslauf

Professor Dr. Steffen Klumpp, geboren 1972, Studium und Referendariat in Mannheim. Promotion 2001, Habilitation 2007, seit 2009 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Letzte Veröffentlichungen aus dem Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts Von der Gleichwertigkeit des Dritten Weges und des Tarifvertragssystems, KuR 2012, 176; Dritter Weg: Gewerkschaftsbeteiligung und Dienstgemeinschaft, 2013, 120.

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