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Keine Angst vor der Einigungsstelle

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lipinski

07.03.2013

Inhaltsangabe

lipinskiNach dem Betriebsverfassungsgesetz benötigt der Arbeitgeber bei einer Reihe von Maßnahmen (z. B. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit samt Pausen, Überstundenanordnung) zwingend die vorherige Zustimmung des Betriebsrats. Kommt in diesen Fällen bei innerbetrieblichen Verhandlungen der Betriebsparteien keine Einigung zustande, findet der gesetzlich angeordnete Konfliktlösungsmechanismus der Einigungsstelle Anwendung. Oft scheuen Arbeitgeber jedoch das Mittel der Einigungsstelle. Dr. Wolfgang Lipinski wird im Einzelnen darstellen, dass diese Angst völlig unberechtigt ist und in einer Einigungsstelle für den Arbeitgeber ein deutlich besseres Ergebnis erzielbar ist, als in innerbetrieblichen Freiverhandlungen. Anhand konkreter Beispiele aus seiner Beratungspraxis wird Dr. Lipinski für Unternehmen wichtige praktische und taktische Hinweise zur erfolgreichen Gestaltung des Einigungsstellenverfahrens aufzeigen.


Gliederung

1. Allgemeines zur Einigungsstelle

a) Bildung und Besetzung der Einigungsstelle

-- Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach 98 ArbGG

-- Offensichtliche Unzuständigkeit nach 98 ArbGG

-- Erzwingbare Einigungsstelle

-- Freiwillige Einigungsstelle

-- Ständige Einigungsstelle

b) Verfahren vor der Einigungsstelle

c) Kosten der Einigungsstelle

2. Praktischer Beispielsfall

a) Sachverhalt

b) Vorteile und Chancen der Einigungsstelle

3. Einigungsstellenverfahren erfolgreich vorbereiten

4. Zeitpunkt der gerichtlichen Anrufung der Einigungsstelle durch Arbeitgeber

a) Rechtsschutzbedürfnis, wenn keine vorherigen innerbetrieblichen Freiverhandlungen, § 76 Abs. 1 S. 1 BetrVG?

b) Bindung des ArbG an vorgeschlagenen Einigungsstellenvorsitzenden?

5. Antrag nach § 98 ArbGG und innerbetriebliche Verhandlungen

6. Sonderkonstellation: Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung

7. Fazit


Lebenslauf

Dr. Wolfgang Lipinski ist Partner bei BEITEN BURKHARDT in München. Er berät bundesweit in- und ausländische Unternehmen in allen Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts und übernimmt die Prozessvertretung, häufig in Grundsatzprozessen, bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit gehören insbesondere die strategische Planung und Umsetzung von Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen (u. a. (Massen-)Personalabbau, Betriebsübergangs- und Outsourcingvorhaben) und die kollektivrechtliche Beratung von Unternehmen bei und nach einer Privatisierung. Ferner gehören zu seinen Spezialgebieten die Begleitung und Implementierung von tarifrechtlichen Projekten "aller Art" (u. a. Arbeitszeitflexibilisierung, Tarifwechsel, Haustarifverträge) sowie die Optimierung und Gestaltung von Vergütungs- und Arbeitszeitmodellen. Dr. Wolfgang Lipinski führt regelmäßig – auch in der Einigungsstelle oder in der tariflichen Schlichtung – die dazugehörigen Verhandlungen u. a. über Interessenausgleich, Sozialplan, Tarifverträge aller Art mit den Betriebsräten und/oder Gewerkschaften.

Dr. Wolfgang Lipinski studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Mannheim und Speyer, promovierte im Jahr 2001 bei Prof. Volker Rieble zum Thema "Sonderkündigungsschutz bei Betriebsübergang" und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Seit 2001 ist er bei BEITEN BURKHARDT tätig, seit 2005 als Partner. Dr. Wolfgang Lipinski publiziert regelmäßig bundesweit in der Fach- und Wirtschaftspresse und hält häufig arbeitsrechtliche Fachvorträge. Er ist ständiger Mitarbeiter in der Redaktion Arbeitsrecht der Zeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DeutschenAnwaltVerein (DAV), im Verein zur Förderung arbeitsrechtlicher Forschung (FAF) und der Wirtschaftsjunioren. Dr. Wolfgang Lipinski ist ein häufig empfohlener Anwalt (insbes. JUVE-Handbuch 2011/2012: "Dr. W. Lipinski ("Kreative Lösungen", Mandant)"; JUVE-Handbuch 2012/2013: "Dr. W. Lipinski ("verhandlungsstark", "erfahren in Tariffragen", Wettbewerber)".

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