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Arbeitnehmerüberlassung im japanisch-deutschen Vergleich

Professor Dr. Kenji Takahashi

07.11.2013 um 18:30 Uhr

Inhaltsangabe

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Der Vortrag behandelt drittbezogenen Personaleinsatz durch Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag. Dieses Thema ist in Deutschland wie in Japan gleichermaßen aktuell. Im Rechtsvergleich zeigen sich Charakter und Probleme beider Rechtsordnungen. Im Mittelpunkt des Vortrags stehen die Abgrenzung zwischen dem Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag sowie eine mögliche Neuordnung unter dem Begriff der „vorübergehenden Arbeit“. Daneben wird auf den Mindestlohn eingegangen, der in beiden Ländern als wichtige Komponente des Arbeitnehmerschutzes bei drittbezogenem Personaleinsatz gesehen werden muß.

 

Dieser Vortrag findet in Kooperation mit der Deutsch-Japanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht statt.

Gliederung

  1. Flexibilisierung und Flexicurity
  2. Geschichtliche Entwicklung und Überblick über das japanische AÜG
  3. Der Begriff „vorübergehend“
  4. Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
  5. Mindestlohn

Vita

  • Jahrgang 1970, verheiratet, 1 Kind
  • 1996 Magisterstudium (Arbeitsrecht) an der Chuo Universität in Tokio, Japan
  • 1997 – 2003 Auslandsstudium:
    WS 1998 / 1999 an der Universität zu Köln, Deutschland
    SS 1999 an der Eberhard Karls Universität Tübingen, Deutschland
    Juni 2003 Promotion an der Eberhard Karls Universität Tübingen, Deutschland
  • 2003 – 2004 Privatdozent (Arbeitsrecht) an der Rissho Universität in Tokio, Japan
  • 2004 – 2010 Assistant Professor (Arbeitsrecht) an der Rissho Universität in Tokio, Japan
  • seit 2011 Associate Professor an der Rissho Universität in Tokio, Japan

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