Betriebsratsvergütung
Professor Dr. Matthias Jacobs
16.10.2014 um 18:30 Uhr
Inhaltsangabe
Die Bemessung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern bereitet Wissenschaft und Praxis seit Jahrzehnten große Schwierigkeiten. Spätestens seit der VW-Affäre um Klaus Volkert ist sie ein arbeitsrechtlicher Dauerbrenner. In seinem etwa einstündigen Vortrag erläutert Matthias Jacobs zunächst die rechtlichen Grundlagen der Betriebsratsvergütung, bevor er sich anschließend den Schwierigkeiten insbesondere bei der Vergütungsbemessung von langjährig (teil-)freigestellten Betriebsratsmitgliedern im Spannungsfeld zwischen Entgeltaus-fallprinzip und Begünstigungs-/Benachteiligungsverbot zuwendet. Abschließend fragt er, ob das Betriebsverfassungsgesetz mit Blick auf die komplexen Anforderungen, die heute an Betriebsratsarbeit gestellt werden, insoweit noch zeitgemäß ist oder ob de lege ferenda flexib-lere Lösungen geschaffen werden müssen.
Gliederung
A. Einleitung
B. Bezahlung (teil-)freigestellter Betriebsratsmitglieder de lege lata
I. Grundsätze des betriebsverfassungsrechtlichen Entgeltschutzes
- Betriebsratsamt als unentgeltliches Ehrenamt
- Bezahlung nach dem Entgeltausfallprinzip
- Ergänzender Entgeltschutz bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern
- Bestimmung vergleichbarer Arbeitnehmer
- Bestimmung der betriebsüblichen beruflichen Entwicklung
II. Anwendung der Grundsätze auf praktisch wichtige Fallgruppen
- Keine betriebsratstätigkeitsbezogene Bezahlung
- Pauschalzahlungen als Königsweg?
- Leistungsbezogene Bezahlung bei (teil-)freigestellten Betriebsratsmitgliedern
III. Rechtsfolgen einer rechtswidrigen Bezahlung
- Betriebsverfassungsrechtliche Folgen
- Zivilrechtliche Folgen
- Strafrechtliche Folgen
C. Abschied vom Ehrenamtsprinzip de lege ferenda?
I. Alternative gesetzliche Regelungsmodelle
II. Statt dessen: Vereinbarungslösungen?
D. Fazit
Lebenslauf
Matthias Jacobs ist seit 2005 der Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Bucerius Law School. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, insbesondere im kollektiven Arbeitsrecht, und im Zivilverfahrensrecht.
1998 wurde Matthias Jacobs mit einer Arbeit über „Tarifeinheit und Tarifkonkurrenz“ promoviert, 2004 mit einer Untersuchung über „Der Gegenstand des Feststellungsverfahrens – Rechtsverhältnis und rechtliches Interesse bei Feststellungsstreitigkeiten vor Zivil- und Arbeitsgerichten“ für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Zivilprozeßrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz habilitiert.
Im August 2007 lehnte er einen Ruf an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg auf eine W3-Professur für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht sowie ein weiteres Fach, insbesondere Handels- und Gesellschaftsrecht, und im Jahr 2010 einen Ruf an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg auf eine W3-Professur für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht ab.
Er ist unter anderem Mitherausgeber der Zeitschrift für Arbeitsrecht (ZfA), der bei Duncker & Humblot verlegten „Schriften zum Arbeits- und Sozialrecht (SAR)“ und der bei Nomos unter anderem zusammen mit Richard Giesen verlegten „Studien zum Arbeitsrecht“. Er ist außerdem Mitglied des Vorstands des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht e.V. und Mitglied im Beirat von EIAS – Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht – Seminar der Bucerius Law School in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V. Seit 2014 führt Matthias Jacobs zusammen mit Birgit Voßkühler (Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Hamburg) ehrenamtlich die Geschäfte des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e.V.
Seit 2010 veranstalten ZAAR und der Lehrstuhl von Matthias Jacobs alle zwei Jahre eine gemeinsame „ZAAR-Tagung“ in Hamburg.