Richterlicher Mindestlohn? Inhalt und Grenzen der Lohnwucher-Kontrolle von Arbeitsentgelten
Dr. Christian Picker
13.02.2014 um 18:30 Uhr
Vita
Geboren November 1978 in Bonn. Abitur am Uhland-Gymnasium Tübingen 1998. Zivildienst an der Kirnbachschule Tübingen 1998 – 1999. Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der University of Aberdeen (Schottland) . Aufnahme in die Studienstiftung des deutschen Volkes 2000. Erwerb des Diploma in Legal Studies 2002. Erstes juristisches Staatsexamen an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Juni 2005). Referendariat am Landgericht Freiburg 2005 – 2007. Zweites juristisches Staatsexamen in Stuttgart (Oktober 2007). Justitiar am Universitätsklinikum Freiburg und wissenschaftlicher Angestellter an der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht (Professor Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch) 2008 – 2010. Promotionsstipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes 2008 – 2010. Dozent an der VWA Freiburg und der PH Freiburg 2008 – 2010. Promotion zum Dr. iur. durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit dem Thema „Die betriebliche Übung“ (24. Mai 2011). Seit Januar 2011 Habilitand an der Ludwig-Maximilians-Universität München und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht. Seit 2012 Dozent an der VWA München. mehr
Gliederung
A. Entgeltkontrolle
- Kontrollbedürfnis
- Kontrollmechanismen
- Tarifautonomie
- Gesetzlicher Mindestlohn
- Wuchertatbestände des § 138 BGB - Telos des § 138 BGB
- Einheitliches Tatbestandsmerkmal: »Auffälliges Missverhältnis«
- Leistungs-, nicht Bedarfsgerechtigkeit
- Folge: Korrektur von »Marktausreißern« - Strukturfragen zu § 138 BGB
- Referenzentgelt (Bezugswert)
- Objektiver Abweichungsmaßstab (Grenzwert)
- Subjektiver Tatbestand
- Rechtsfolge
B. Referenzentgelt
- Tariflohn oder Marktlohn?
- BAG 2009: »Üblicher« Tariflohn
- Tarifentgelt als Vergleichsmaßstab
- - Keine legitimationslose Quasi-Tarifgeltung
- - Unbeachtliche Minderheiten-Tarifverträge
- - Repräsentative Tarifverträge - Relevanter Vergleichsarbeitsmarkt
- Wirtschaftszweig
- - Rückgriff auf WZ 2008
- - Branchenfremde Arbeitsleistung
- - Benachbarte Wirtschaftszweige?
- Wirtschaftsgebiet
- Beweisfragen: Üblichkeit tariflicher Bezahlung
- - Beweislast des ArbeitnehmerS
- - Beweiserleichterung durch Indizwirkung?
- - Keine Vermutung tarifüblicher Entgelte
C. Grenzwert
- BAG 2009: Zwei-Drittel-Grenzwert
- Grenzen des Richterrechts
- Generalklausel als gebundene Ermächtigung
- Kein »absoluter« Grenzwert
Einzelfallgerechtigkeit oder dezisionistischer Richtwert?
D. Subjektiver Tatbestand
- Logische Eigenständigkeit der Lohnwuchertatbestände
- Ausbeutungsvorsatz als konstitutives Merkmal des § 138 Abs. 2 BGB
- Verfehlte »Entsubjektivierung« des § 138 Abs. 1 BGB
- Historisch: laesio enormis
- Systematisch: Kein Lohnwucher »light«
- Vermutungsregeln
E. Rechtsfolge der Sittenwidrigkeit
- Meinungsstand
- Keine Gesamtnichtigkeit
- Geltungserhaltende Reduktion oder übliche Vergütung?
F. Zusammenfassung