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Die Gleichstellungsabrede ist tot – es lebe die Gleichstellungsabrede?

Dr. Marc Spielberger

04.12.2014 um 18:30 Uhr

Inhaltsangabe

spielbergerGleichstellungsabreden (arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln eines tarifgebunden Arbeitgebers auf die für ihn einschlägigen Tarifverträge) haben eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Der 4. Senat des BAG änderte mit einer Ankündigung im Jahr 2005 seine bis dato gefestigte Rechtsprechung und setzte dies 2007 konsequent um. Ließ die Werhof-Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2006 das BAG noch ungerührt, hat die Alemo-Herron-Entscheidung des EuGH vom 18.7.2013 (C-426/11) die aktuelle Rechtsprechung des 4. Senats mit einem juristischen Donnerhall wieder auf den Prüfstand gebracht. Die Karten sind neu gemischt und die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf das Schicksal von Gleichstellungsabreden nach einem Betriebsübergang noch nicht abschließend geklärt. Viele Fragen sind derzeit offen. Der vom EuGH betonte Erwerberschutz steht den Interessen der betroffenen Arbeitnehmer entgegen, die sich bislang durch die neue BAG-Rechtsprechung geschützt sehen durften. Doch die Fragestellung geht über den Anwendungsbereich des Betriebsübergangs hinaus. Die Grundfrage lautet also: Was passiert mit Gleichstellungsabreden, wenn die Tarifbindung des Arbeitgebers sich verändert und dieser Fall im Arbeitsvertrag nicht geregelt wurde?

Gliederung

  • Die Rechtsprechung des BAG
  • Die Werhof-Entscheidung
  • Die Alemo-Herron-Entscheidung
  • § 613a Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 BGB?
  • Folgen der Alemo-Herron-Entscheidung
  • Alemo-Herron und „613a-Informationsschreiben“
  • Exkurs: Die Scattolon-Entscheidung des EuGH
  • Fazit

Tätigkeit / Lebenslauf

Dr. Marc Spielberger ist Partner der internationalen Kanzlei Reed Smith LLP und als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht im Münchner Büro tätig. Er berät bundesweit nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts. Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit gehören die Beratung von Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen, Aus- und Eingliederungen, Betriebsübergängen und betriebsverändernden Maßnahmen. Ferner gehören tarifrechtliche Projekte, betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen, Verhandlungen mit Betriebsräten und die Führung und Begleitung von Haustarifverhandlungen mit Gewerkschaften ebenso zur täglichen Arbeit wie die arbeitsrechtliche Begleitung von Unternehmenskäufen, Fragen der Unternehmensmitbestimmung, Compliance, Diskriminierung, Leiharbeit, Kündigungen von Unternehmen und die bundesweite Prozessführung in individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Streitfällen.

Dr. Marc Spielberger studierte Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg, schrieb seine Dissertation bei Professor Dr. Reinhard Richardi zum Thema „Die Rechte des Arbeitgebers im Arbeitskampf - Aussperrung, Arbeitskampfrisikolehre und suspendierende Betriebsstilllegung im Arbeitskampf“. Vor seiner Tätigkeit bei Reed Smith war Herr Dr. Spielberger als Partner der Kanzlei Beiten Burkhardt in München tätig. Vor seinem Studium absolvierte Herr Dr. Spielberger eine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Dresdner Bank in Stuttgart. Er publiziert regelmäßig bundesweit in der Fach- und Wirtschaftspresse, ist häufiger Referent zu arbeitsrechtlichen Fachthemen und ist ständiger Autor der Zeitschrift Arbeitsrecht Aktuell. Herr Dr. Spielber ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt Verein (DAV), Altstipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung und Alumnus der Stiftung der Deutschen Wirtschaft.

 


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