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Grundzüge und neue Entwicklungen des chinesischen Arbeitsrechts

Dr. Ximeng Wang

11.09.2014 um 18:30 Uhr

Inhaltsangabe

wangPersonalthemen gelten als wichtigste gegenwärtige und künftige Herausforderung für deutsche Unternehmen, die ihr Geschäft in China erfolgreich ausbauen wollen. Seit Inkrafttreten des Arbeitsvertragsgesetzes am 1. 1. 2008 hat sich das chinesische Arbeitsrecht dynamisch weiter entwickelt, sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Rechtspraxis. Nach einer allgemeinen Einführung in Chinas Arbeitsrecht wird auf ausgewählte Gesichtspunkte des Arbeitsvertrages, der Arbeitszeit sowie der Kündigung von Arbeitsverträgen eingegangen. Abschließend wird über aktuelle Mitbestimmungsregelungen in China berichtet.

Gliederung

I. Allgemeiner Teil – Chinas Arbeitsrecht

  1. Woher kommt Chinas Arbeitsrecht?
  2. Rechtsquellen
  3. Gesetzessammlungen (Auswahl)

II. Individualarbeitsrecht (Auswahl)

  1. Arbeitsvertrag
  2. Arbeitszeit
  3. Kündigung von Arbeitsverträgen
    - Kündigung durch Arbeitgeber
    - Kündigungsschutz
    - Kündigung durch Arbeitnehmer
    - Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers

III. Kollektivarbeitsrecht: Mitbestimmungsregelungen

Lebenslauf

Dr. Ximeng Wang ist seit 2012 Mitglied des China Desks und der Praxisgruppe Arbeitsrecht am Standort München.
Dr. Wang berät sowohl deutsche als auch chinesische Mandanten in ihren Geschäftsaktivitäten mit Schwerpunkt auf Arbeitsrecht, Sozialrecht, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in beiden Ländern. Sie verfügt über besondere Expertise in der pragmatischen Lösung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten.
Dr. Wang ist Mitverfasserin des „China Updates - Arbeitsrecht“ für deutsche Mandanten und Veranstalterin der regelmäßigen „China Hour - Deutsches Recht“ – Vortragsreihe für chinesisch investierte Unternehmen in Bayern. Sie referiert auch zum Thema Chinas Arbeitsrecht.
Dr. Wang hat einen LL.M. (Deutsches Recht) und eine Promotion mit Schwerpunkt auf Deutschem Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München erfolgreich absolviert. Zuvor war sie für einige Jahre während und nach dem Jurastudium bei Behörden und Unternehmen in Shanghai, China tätig.
Dr. Wang spricht Chinesisch, Deutsch und Englisch.


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