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Zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei Verträgen mit externen Beratern

Dr. Ulrike Picker

22.10.2015 um 18:30 Uhr

Inhaltsangabe

pickerDer Vortrag behandelt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2012 (III ZR 266/11). Gegenstand dieser Entscheidung war die Frage, wer Vertragspartner eines Beratungsunterneh-mens wird, welches der Betriebsratsvorsitzende in Umsetzung eines entsprechenden Beschlus-ses des Betriebsrats auf Grundlage des § 111 Satz 2 BetrVG mit Beratungsleistungen beauf-tragt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vertrag zwischen dem externen Berater und dem Betriebsrat als Gremium zustande kommt, soweit die vereinbarte Beratung zur Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist und der Betriebsrat daher einen Kostenerstattungs- und Freistellungsanspruch gegen den Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG hat. Das Gericht hat weiter festgestellt, dass, soweit die abgerufenen Beratungsleistungen zur Erfüllung der Auf¬gaben des Betriebsrats gemäß § 111 Satz 2 BetrVG nicht erforderlich sind und soweit daher ein Vertrag zwischen dem Beratungsunternehmen und dem Betriebsrat nicht wirksam zustande ge¬kommen ist, der als Vertreter des Betriebsrats handelnde Betriebsratsvorsitzende bzw. sein Vertreter entsprechend § 179 BGB haften können. Der Vortrag wird die höchstrichterliche Ent¬scheidung sowie die sie tragenden Erwägungen näher erläutern und die Reaktionen des Schrift¬tums auf das Urteil würdigen.

Lebenslauf

17. Mai 1971 geboren in Bonn
1990 - 1995 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Tübingen
1995 - 1997 Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Horst H. Jakobs am Institut
für Römisches Recht der Universität Bonn
1997 - 1999 Rechtsreferendariat am Kammergericht in Berlin
1999 - 2001 Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Ulrich Huber am Institut für Handels- und Gesellschaftsrecht der Universität Bonn
2001 Promotion zur Dr. jur.
2001 - 2004 Rechtsanwältin bei Clifford Chance in Berlin
2004 Eintritt in den Justizdienst des Landes Berlin
2008 Ernennung zur Richterin am Landgericht
2009 - 2011 Abordnung an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin
2011 - 2014 Abordnung an den Bundesgerichtshof (III. Zivilsenat, anschließend per-sönliche Referentin des Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf sowie der Präsidentin des Bundesgerichtshofs Limperg)
seit Nov. 2014 Abordnung an das Kammergericht Berlin, Senat für Handelssachen
und Kartellsenat


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