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Whistleblowing

Katrin Scheicht

26.02.2015 um 18:30 Uhr

Inhaltsangabe

scheichtVor allem durch Edward Snowdens Enthüllungen und die Rekordzahlung von 30 Millionen US Dollar der US amerikanischen Securities and Exchange Commission für Insider Informationen ist „Whistleblowing“ erneut in den Blick der Öffentlichkeit gerückt. Whistleblowing spielt aber auch im Mikrokosmos von Unternehmen eine wichtige Rolle. Häufig stellt sich die Frage, welche Offenlegung und Anzeigen durch Arbeitnehmer zulässig sind, und Streitigkeiten über eine Kündigung wegen Whistleblowings landen vor den Arbeitsgerichten. Zudem ist oft Thema, ob Hinweisgebersysteme eingerichtet werden sollen und wie diese auszugestalten sind. Der Vortrag gibt einen Überblick über die Rechtslage zu Kündigungen wegen Whistleblowing, insbesondere der aktuellen Rechtsprechung, und zu den arbeitsrechtlichen Aspekten von Whistleblowingsystemen einschließlich der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates.

Gliederung

  1. Hintergrund
    - Ursprung des Whistleblowings
    - Gesetzliche Regelungen in Deutschland
  2. Schutz von Hinweisgebern
    - Welche Offenlegung/Anzeige durch Arbeitnehmer ist zulässig?
    - Konsequenzen bei unzulässiger Anzeige
  3. Hinweisgebersysteme
    - Inhalt
    - Mitbestimmung des Betriebsrates

Lebenslauf

Katrin Scheicht ist seit 2004 Rechtsanwältin und seit 2009 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Als Partnerin bei Norton Rose Fulbright ist sie auf die Beratung nationaler und internationaler Mandanten im Individual- und Kollektivarbeitsrecht spezialisiert.
Sie berät vor allem im Zusammenhang mit Restrukturierungen, zu arbeitsrechtlichen Aspekten bei Fusionen, grenzüberschreitenden Transaktionen, Akquisitionen und Verschmelzungen. Ein weiterer Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung zur Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Planung und Umsetzung von Personalmaßnahmen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen. Sie führt für Arbeitgeber Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften und vertritt Unternehmen in arbeitsgerichtlichen Verfahren und Einigungsstellen. Darüber hinaus ist sie aufgrund ihrer umfassenden Erfahrung im Arbeitsrecht ständige Ansprechpartnerin von Unternehmen bei arbeitsrechtlichen Fragen des Tagesgeschäfts.
Katrin Scheicht veröffentlicht regelmäßig Aufsätze zum Arbeitsrecht sowie Urteilsbesprechungen in Fachzeitschriften, zuletzt in Der Betrieb, und hält Fachvorträge auf internen und externen Seminaren.


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